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Ausländerrechtliche Aspekte
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Verlängerung der Bleiberechtsregelung bis 2011 - Ergebnis der Innenministerkonferenz in Bremen, November 2009
Kommentar von Pro Asyl:
„Zwei Jahre auf Bewährung
Die Innenministerkonferenz hat sich in der Debatte um die Bleiberechtsregelung lediglich zu einer Minimallösung durchgerungen. Das dürftige Ergebnis besteht in der Verlängerung der Regelung um zwei Jahre. Zwar werden mehr als 15.000 Betroffene zunächst einmal aufatmen, weil sie nach der jetzigen Regelung eine neue Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten und nicht in die Duldung zurückfallen. Eine wirkliche Lösung ist dies nicht. Bernd Mesovic, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL: „Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz werden die Betroffenen zwei weitere Jahre unter die Bewährungsaufsicht der Ausländerbehörden gestellt.“ In einer schwierigen konjunkturellen Situation müssen sie ihre Lebensunterhaltssicherung zustande bringen. So geht die Hängepartie für die Betroffenen weiter, wo ein wirklicher Schlussstrich hätte gezogen werden müssen.
Es bleibt völlig unklar, welchen Sinn der gestrige Vorstoß des Berliner Innensenators Körting gehabt haben soll, der verkündete, eine bloße Verlängerungslösung sei mit der SPD nicht zu machen. Es ist ihm nicht einmal gelungen, einige wichtige Nachbesserungen durchzusetzen. Ganz wichtig: keinem einzigen, der jetzt nicht bereits die Aufenthaltserlaubnis auf Probe hat, vermittelt der Beschluss eine Perspektive.
Nun bleibt es bei den zentralen Mängeln der bisherigen Regelung: Alte, Kranke und Behinderte haben weiter de facto keine Chance auf einen gesicherten Aufenthalt. Es bleibt bei restriktiv gefassten Ausschlussgründen, die es den Ausländerbehörden leicht machen, die Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. Die Stichtagsregelung löst auch weiterhin nicht das Problem der Kettenduldungen. Inzwischen leben bereits wieder 60.000 Menschen in Deutschland, die seit mehr als sechs Jahren lediglich eine Duldung haben.
PRO ASYL vertritt die Auffassung, dass jetzt der Bundesgesetzgeber am Zug ist. Das Ergebnis der Innenministerkonferenz ist kein Freibrief für zwei Jahre der Untätigkeit. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hat die Erwartung geäußert, dass in den nächsten zwei Jahren eine nachhaltige Lösung gefunden wird. Insbesondere die FDP steht jetzt in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der unzureichende Beschluss der Innenministerkonferenz nicht das letzte Wort ist.“
Sozialrechtliche Bedingungen für Drittstaatsangehörige: Der Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt – Stand August 2009
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Gegenüberstellung IMK-Regelung und gesetzliche Altfall-/Bleiberechtsregelung
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Die gesetzliche Altfallregelung in NRW, Stand März 2009
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